Marktordnung
- Die Standvergabe beginnt ab 07:00 Uhr und erfolgt durch die Marktleitung.
- Der Marktbetrieb ist generell von 7 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Stand. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
- Bestellte Stände werden nur bis 07:30 Uhr freigehalten.
- Jeder Trödler hat nach Standübernahme ein Namensschild gut sichtbar anzubringen.
- Gewerbsmäßige Händler haben die Reisegewerbekarte bereit zu halten.
- Das Befahren des Marktes ist grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr untersagt.
Der Markt darf nur in Schrittgeschwindigkeit und zum Zwecke des Auf- und Abbaus befahren werden. - Der Umbau des Markstandes ist nur dem Marktpersonal gestattet. Für Schäden an den Ständen und der Stellfläche haftet der Standinhaber. Das Einlassen von Nägeln und das zusätzliche Fixieren der Plane ist untersagt. Bei Niederschlägen auf die Plane des Standes ist der Standinhaber selber für das Beseitigen des Niederschlages verantwortlich.
- Sauberkeit ist uns wichtig!
Anfallender Trödelmüll ist vom Standinhaber wieder mit nach Hause zu nehmen.
Zuwiderhandlungen werden dem Standinhaber in Rechnung gestellt. - Folgende Artikel dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden:
fabrikneue Waren, Restposten, artgeschützte Materialen, Pornografie, Drogen, Lebensmittel, Tabakwaren, Blumen und Pflanzen, gefälschte Markenwaren, keine lebenden Tiere, große Haushaltsgeräte, wie etwa Kühlschränke oder Waschmaschinen, alle Artikel die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, Konkursware - Anpflanzungen jeglicher Art dürfen nicht betreten werden .
- Das Aufstellen von Heizpilzen und Heizstrahlern ist nicht gestattet.
- Zuwiderhandlungen gegen die Marktordnung, bzw. Anweisungen des Marktpersonals können zum Marktausschluss führen. In diesem Fall wird die volle Standmiete fällig.
- Rücktritt: Umbuchungen und Absagen sind bis Freitag 16:00 Uhr, vor dem Veranstaltungstag nur telefonisch möglich. Bei geleisteter Vorkasse wird Ihnen diese geleistete Vorkasse für Ihren nächsten Besuch gut geschrieben. Bei Nichterscheinen und keiner Absage, verfällt die geleistete Vorkasse.
Marktordnung Stand 01.01.2015